Allgemeine Geschäftsbedingungen der HOM1 AG

1. Geltungsbereich

HOM1 AG ist Betreiberin des House of Movement (nachfolgend: HoM). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für die Benutzung des HoM und dessen Angebot an Kursen. Die AGB sind Vertragsbestandteil und für jedes Mitglied bindend.

2. Mitgliedschaft

2.1.Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar und endet automatisch nach Ablauf der bezahlten Laufzeit.

2.2. Eine laufende Mitgliedschaft kann nicht gekündigt werden. Ausnahmen bilden ein Umzug des Mitglieds, eine ärztliche Trainings-Dispens (siehe 13) sowie ein Hausverbot (siehe 14.). Die Kündigung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen.

2.3. Die Betreiberin behält sich aus Qualitätsgründen das Recht vor, eine Begrenzung der Mitgliederzahl einzuführen.

2.4. Die Betreiberin stellt dem Mitglied das HoM während den Öffnungszeiten zur Verfügung.

3. Angebot und Preise

3.1. Die Betreiberin bietet unterschiedliche Leistungen und Mitgliedschaften an. Die Leistung richtet sich nach dem bezahlten Tarif und Laufzeit der Mitgliedschaft. Alle übrigen angebotenen Leistungen und Produkte sind in dem Mitgliedschaftsbeitrag nicht inbegriffen. Details sind jederzeit abrufbar auf www.hom1.ch.

3.2. Preise und Angebot können von der Betreiberin zu jeder Zeit geändert werden. Es obliegt der Verantwortung der Mitglieder, sich über die aktuell geltenden Preise zu informieren.

3.3. Alle Preise gelten, wenn nichts anderes vermerkt ist, in Schweizer Franken (CHF) inklusive Mehrwertsteuer.

4. Mitgliedskarte und Zugangscode

4.1. Jedes Mitglied, das eine 24 Stunden Zutrittsberechtigung hat, muss eine Gebühr von CHF 30.- für das Einrichten der Zutrittskarte bezahlen. Zusätzlich verpflichtet sich dieses Mitglied ein Depot in der Höhe von CHF 50.- beim HoM zu hinterlegen.

4.2. Die Zutrittskarte ist persönlich und nicht übertragbar.

4.3. Der Zugangscode für die Tiefgarage ist vertraulich zu behandeln und nur für Mitglieder bestimmt.

5. AGB, Hausordnung und Weisungen

Das Mitglied verpflichtet sich, die AGB und die Hausordnung, welche ein integrierter Bestandteil dieser Vereinbarung ist, einzuhalten und den Anweisungen des Betriebspersonals Folge zu leisten.

6. Gesundheitszustand

Falls in den letzten zwei Jahren nicht regelmässig Sport getrieben wurde, der allgemeine Gesundheitszustand nicht einwandfrei ist, in den letzten zwei Jahren eine schwere Erkrankung vorlag und / oder ein ärztlicher Eingriff stattgefunden hat, empfiehlt sich vor der Trainingsaufnahme eine ärztliche Untersuchung.

7. Kurse und Termine

7.1. Die Mitglieder schreiben sich für die die buchbaren Angebote über die Software des Drittanbieters Sportsnow ein. Aus diesem Grund muss jedes Mitglied ein Konto bei Sportsnow eröffnen. Aus der fehlenden Verfügbarkeit von oder sonstigen Problemen in Sportsnow kann das Mitglied keinerlei Rechte gegenüber dem HoM geltend machen. Änderungen des Kursplans sind der Betreiberin jederzeit vorbehalten.

7.2. Reservationen für ein Angebot sind verbindlich. Das heisst: Sollte ein Mitglied für ein reserviertes Angebot ohne fristgerechtes Abmelden nicht erscheinen, wird ihm der gesamte Betrag in Rechnung gestellt, respektive wird ihm die gebuchte Stunde trotzdem abgezogen.

7.3. Das Erteilen von entgeltlichem Personaltraining ist ausschliesslich angestellten Coaches vom HoM gestattet. Entgeltlich erteilte Personaltrainingsstunden durch andere Personen sind verboten und verstossen gegen diese AGB. Einzige Ausnahme bildet eine schriftliche Bewilligung vom HoM, welche auf Gesuch hin erteilt werden kann. Das HoM kann ein solches Gesuch aber ohne Angabe von Gründen ablehnen bzw. bereits erteilte Bewilligungen jederzeit ohne Frist und ohne Angabe von Gründen widerrufen.

8. Zahlungen

8.1. Der Mitgliedschaftsbeitrag ist per Vertragsabschluss bzw. Vertragsverlängerung fällig und zu bezahlen.

8.2. Die verfügbaren Zahlungsmodalitäten sind Banküberweisung und Barzahlung.

8.3. Bei nicht bezahlen des Mitgliederbeitrages innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Vertragsabschluss, wird eine Mahngebühr von CHF 20.- verrechnet (Zahlungserinnerung sowie 1. und 2. Mahnung).

9. Haftung

9.1. Die Benutzung des HoM erfolgt auf eigenes Risiko. Für Schäden infolge eines Unfalls, einer Verletzung oder einer Krankheit ist jegliche Haftung der Betreiberin oder deren Personals ausgeschlossen. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Mitglieds.

9.2. Wird durch unsachgemässe Behandlung der Räumlichkeiten und Einrichtungen bzw. Geräte des HoM ein Schaden verursacht, haftet das Mitglied gegenüber der Betreiberin für den verursachten Schaden. Eltern haften für ihre Kinder.

9.3. Die Betreiberin haftet nicht für den Verlust von Wertgegenständen, Geld, Kleidern, Effekten etc. Ebenfalls ausgeschlossen ist jegliche Haftung für am Empfang hinterlegte Gegenstände oder Diebstahl im HoM. Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung ist Sache der Mitglieder.

10. Öffnungszeiten / Betriebszeiten

10.1. Das HoM bietet Trainingsmöglichkeiten an, welche auf der Webseite www.hom1.ch einsehbar sind. Das Angebot und die Betriebszeiten können jederzeit vom HoM geändert werden.

10.2. Aus betriebsnotwendigen Schliessungen (Revisionen, Unterhalts- oder Bauarbeiten) und/oder bei Öffnungszeitenänderungen besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder auf Verlängerung der Mitgliedschaft.

10.3. Ausserhalb der betreuten Öffnungszeiten trainiert das Mitglied ausdrücklich auf eigene Verantwortung.

11. Nutzung und Hinterlegung

11.1. Nichtbenutzung der Einrichtungen oder der Kurse vom HoM berechtigt weder zur Reduktion noch Rückforderung des Mitgliedschaftsbeitrags.

11.2. Die Betreiberin bietet ihren Mitgliedern, unter bestimmten Bedingungen das Anrecht auf einen Timestop, von mindestens 7 Tagen an. Ein Timestop ist eine Hinterlegung der Mitgliedschaft für eine bestimmte Zeitdauer. Bei einer Hinterlegung der Mitgliedschaft wird diese um die vereinbarte Zeit verlängert. Ein Timestop wird gewährt:

Bei ärztlich bescheinigter Trainingsunfähigkeit infolge von Krankheit oder Unfall.
Bei einem bescheinigten Ferienaufenthalt (Flugtickets, Einreisestempel, Pass, Reiseprogramm o.ä.) von mehr als 7 Tagen Dauer.
Bei einem bescheinigten Ausbildungsaufenthalt im Ausland von mehr als 7 Tagen Dauer.
Bei einem beruflichen Aufenthalt im Ausland von mehr als 7 Tagen Dauer.
Bei Schwanger- und Mutterschaft (maximal 14 Wochen). Bei längerem Unterbruch muss ein Arztzeugnis vorgelegt werden.
Bei Militär oder Zivildienst von mehr als 7 Tagen Dauer. Die Dienstpflicht ist durch eine Kopie des Marschbefehls zu belegen.

11.3. Hinterlegungen sind nur bei gültigen Verträgen möglich. Nach Ablauf eines Abonnements können Hinterlegungen nicht mehr berücksichtigt werden. 10er, 50er und 100er Abos sind von den Timestops ausgeschlossen.

11.4. Bei Verträgen mit der Laufzeit von drei Monaten ist maximal ein Timestop möglich.

12. Vertragsdauer

12.1. Die Vertragsdauer richtet sich nach dem Vertrag.

12.2. Der Mitgliedschaftsvertrag läuft ohne Kündigung automatisch aus.

13. Vertragsrücktritt

13.1. Ein Vertragsrücktritt und entsprechende Rückerstattungen können nur in Härtefällen wie länger dauernde Krankheit / Unfall oder einem Umzug, sofern der neue Wohnort mehr als 30 km vom HoM entfernt ist, gewährt werden, wobei kein Anspruch darauf besteht. Der Mitgliedschaftsvertrag muss zusammen mit einem schriftlichen Rückerstattungsgesuch und den notwendigen Bestätigungen wie Arztzeugnis, Nachweis der Einwohnerkontrolle etc. eingereicht werden. Beim 10er, 50er, 100er-Abo und den 3 Monatsabos werden keine Rückerstattungen gewährt.

13.1.1. Rückerstattung 6 Monatsabos:

Im Monat 1 + 2: Rückerstattung = 60% des Kaufpreises
Im Monat 3 + 4: Rückerstattung = 30% des Kaufpreises
Ab Monat 5: Keine Rückerstattung

13.1.2. Rückerstattung 12 Monatsabos:

Im Monat 1+2: Rückerstattung = 80 % des Kaufpreises
Im Monat 3+4: Rückerstattung = 60 % des Kaufpreises
Im Monat 5+6: Rückerstattung = 40 % des Kaufpreises
Im Monat 7+8: Rückerstattung = 30 % des Kaufpreises
Im Monat 9+10: Rückerstattung = 15 % des Kaufpreises
Ab Monat 11: keine Rückerstattung

14. Zuwiderhandlungen / Hausverbot

Grobe oder wiederholte Verstösse gegen die AGB, die Hausordnung oder Weisungen des Personals können das Aussprechen eines Hausverbots und / oder die fristlose Kündigung der Mitgliedschaft zur Folge haben. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliedschaftsbeitrags. Bei Zuwiderhandlungen, insbesondere durch Missbrauch der Zutrittskarte, bleibt eine Strafanzeige ausdrücklich vorbehalten.

15. Kunden unter 18 Jahren

Kunden unter 18 Jahren benötigen die schriftliche Zustimmung der Eltern, bzw. des gesetzlichen Vertreters vor Ort.

16. Änderungen AGB und Betriebsordnung

Das Mitglied nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen der AGB und der Hausordnung vorbehalten bleiben. Es obliegt der Verantwortung des Mitglieds, sich über die aktuell geltenden Bedingungen und die aktuell geltende Hausordnung zu informieren. Aus einer Änderung der AGB oder der Hausordnung kann das Mitglied keine Rechte ableiten.

17. Datenschutz

17.1. Das HoM achtet das Recht auf Privatsphäre. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass das HoM Daten, die sich aus den Mitgliedschaftsunterlagen oder der Mitgliedschaftsdurchführung ergeben, in erforderlichem Umfang und Umgang speichert.

17.2. Da das HoM auf die Dienstleistungen des Drittanbieters Sportsnow und SugarWOD zurückgreift, werden persönliche Daten der Mitglieder an Sportsnow und SugarWOD weitergegeben. Das HoM übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für jegliche Datenverarbeitung durch Sportsnow und SugarWOD. Weiterführende Informationen zur Datenverarbeitung durch die Drittanbieter, können aus den Datenschutzregeln auf der Webseite von Sportsnow und SugarWOD nachgelesen werden.

17.3 Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass der Trainings- und Lounge/Bar-Bereich mit Kameras überwacht wird.

18. Rechte an Fotografie und Videomaterial

18.1. Das Mitglied erteilt dem HoM die Erlaubnis, Fotografien und Videomaterial von sich selbst für Publikationen aller Art für CrossFit Inc. oder dem HoM zu erstellen und zu verwenden, dies beinhaltet auch das publizieren dieser Inhalte auf deren Webseiten oder Socialmediakanälen.

18.2. Das HoM hat das Recht, alle Fotografien und Videos zu bearbeiten, zu verändern, zu kopieren, auszustellen, zu veröffentlichen oder zu verteilen, ohne die Erlaubnis des auf dem Bildmaterial abgebildeten Mitglieds.

18.3. Das Mitglied verzichtet auf das erheben einer Lizenzgebühr, einer Bezahlung oder sonstigen Gegenleistung, wenn Bildmaterial mit dem darauf abgebildeten Mitglied erstellt und / oder verwendet wird.

19. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Sämtliche Rechtsbeziehungen aus dem vorliegenden Vertrag unterstehen dem Schweizer Recht. Für die Beurteilung von Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind die Gerichte am Sitz des Unternehmens in Lenzburg zuständig. Die Rechte aus dieser Vereinbarung sind nicht übertragbar.

Gültig per 01. Januar 2020